Meine Praxis ist zugelassen nach dem Heilpraktikergesetz
Als Heilpraktikerin bin ich nach § 4 Nr. 14 UStG bzw. § 19 UstG. von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Honorarsatz ist der Endpreis. Eine Erstattung der Kosten ist nur durch private Krankenkassen, oder Heilpraktiker Psychotherapie-Zusatzversicherungen anteilig möglich. Mir ist es vom Gesetztgeber verboten mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.
Wichtig für Beihilfeempfänger:
Die Beihilfe übernimmt keine Kosten für Heilpraktiker-Leistungen im Bereich der Psychotherapie.
Deine Vorteile als Selbstzahler:
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Gegenüber Krankenkassen, Versicherungen und Arbeitgebern bist Du zu keinerlei Rechenschaft verpflichtet und wirst somit auch nicht „aktenkundig“. Das ist bei Therapien, die von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, anders.
- Eine privat finanzierte Behandlung muss in keinem Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch angegeben werden, da sie eine von Dir selbst erbrachte Leistung ist.
Wichtig: Du kannst privat gezahlte Therapiekosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.
Abrechnungsmodalitäten
Das Honorar ist unmittelbar nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig – spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen nach Rechnungsstellung. Liegt ein weiterer Termin vor Ablauf dieser Frist vor, ist die Zahlung 36 Stunden vor dem nächsten Behandlungstermin zu leiste. Nur so kann den Termin verbindlich reserviert bleiben.
Sollte die reservierte Termindauer bei einem Termin überschritten werden, erfolgt eine Nachforderung. Danach wird der normale Stundensatz in Höhe von 94,00 oder (nach 17 Uhr von 104 Euro) im 1⁄4 Stundentakt abgerechnet.
Online-Termine müssen per Vorkasse bezahlt werden!
Du zahlst per Überweisung oder mit Deiner EC- Karte direkt nach unserem Termin. Keine Barzahlung möglich!
Ein Anspruch auf volle Erstattung besteht nicht!
Die Kostenübername hängt mit deinem individuellen Vertrag mit Deiner privaten Krankenkasse zusammen.
Du verpflichtest Dich die Kosten voll zu tragen auch wenn Deine Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt. Manche privaten Versicherungen beteiligen sich an den Kosten für die Therapie bei einem Heilpraktiker. Nimm im Vorfeld der Therapie Kontakt zu Deiner Krankenkasse, Zusatzversicherung auf und informiere Dich über Deine Möglichkeiten.
Therapie und Beratung individuell für Dich
Ich leite eine Privatpraxis, das heißt, Du musst die Kosten selbst tragen.
Als Selbstzahler genießt Du Anonymität gegenüber Krankenkassen und Versicherungen, denn eingereichte Rechnungen können zu einer Beitragserhöhung aufgrund der Diagnose führen. Die Therapie und Diagnose wird nicht öffentlich erfasst, was von Bedeutung z.B. bei Verbeamtung, einem Krankenkassenwechsel oder dem Abschluss von Lebensversicherungen sein kann.
Die Therapie kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Du einen Termin nicht wahrnehmen kannst:
Es kann immer mal sein, dass unerwartet etwas passiert und Du Deinen Termin nicht wahrnehmen kannst. Informiere mich bitte spätestens 24 Sunden vorher per Mail. Bei vorangegangenen Wochenenden oder Feiertagen bezieht sich die 24 Stundenfrist auf den letzten Werktag. Bitte beachte die Storno Frist von 24 h, Montagstermine müssen Freitags bis 20 Uhr storniert werden. Werden diese Zeiten unterschritten, ist das Ausfallhonorar in der volle Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht zu zahlen.
Die Dauer der Behandlungszeitraums ist individuell und kann jederzeit sowohl von der Klientin / dem Klienten oder der Therapeutin beendet werden. Es gibt keine mindest Laufzeit.